„Herrchen Gnadenlos“ auch wegen Körperverletzung verurteilt
PERLEBERG – Am Dienstag wurde vor dem Perleberger Amtsgericht nach drei Verhandlungstagen mit einem Urteil ein vorläufiger Schlussstrich unter eine Tat gezogen, welche viel Aufsehen erregt hat. Ein Mann aus Sadenbeck (Stadt Pritzwalk) war wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt, aber auch wegen zweier Körperverletzungen.
Am 16. Mai und am 18. Oktober 2010 hatte er eine Frau nach vorausgegangenem Streit mit Schlägen verletzt, wobei alle Beteiligten reichlich dem Alkohol zugesprochen hatten. Die Tat, die alle bewegte, geschah Anfang Oktober 2010: Damals soll er seine hochträchtige Hündin ausgesetzt und an einem Hochsitz angebunden haben. In ihrer Leidenszeit brachte sie vier Welpen auf die Welt. Nachdem sie tagelang ohne Wasser und Futter waren, entdeckte sie ein Jäger und befreite die geschwächten Tiere.
Richter Weidemann verurteilte den bereits 21 Mal wegen Diebstahls, Verkehrsdelikten und Körperverletzung vorbestraften 39-jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, wobei er für die erste Körperverletzung auf vier Monate, für die zweite auf fünf Monate und für die Tierquälerei auf sechs Monate erkannte: „Die Indizien lassen in meinen Augen keinen Zweifel zu, dass er es gewesen ist“. Der Richter glaubte auch nicht, dass der Mann seinen Hund wirklich wiederhaben will, weshalb das Tier nicht mehr an den Mann gegeben werden darf.
Zum vom Antrag der Staatsanwaltschaft abweichenden Urteil erläuterte der Richter, dass er die Verletzungen gegenüber Menschen höher als gegen Tiere einschätze. Deshalb ist die Höchststrafe wegen Körperverletzung im Gesetz auf fünf Jahre festgelegt worden, wegen Tierquälerei nur auf drei Jahre. Sowohl Staatsanwaltschaft als Verteidigung erwogen noch im Gerichtssaal die Überprüfung des Urteils durch eine höhere Instanz.
Am dritten Verhandlungstag ging es um die Körperverletzung im Oktober. Die Freundin des Angeklagten bestätigte die Aussage des Opfers. Dass der Angeklagte der Frau sein Knie ins Gesicht gestoßen hat, wollte sie aber nicht gesehen haben. Zu der Tierquälerei konnte sie ebenso wenig Erhellendes beitragen. Sie hatte auf den Hund aufgepasst, als der Angeklagte eine Haftstrafe verbüßte. Sie habe nicht gemerkt, dass die Hündin trächtig war. Als der Angeklagte von seinem nächtlichen Ausflug ohne Hund zurückkam, fragte sie ihn nach dem Verbleib des Tieres: „Er sagte, die ist abgehauen.“ Als in der MAZ der Fund der Hündin gemeldet wurde, „hat er nix gemacht“. Vielmehr entfernte er die Liegedecke des Tieres aus dem Wohnzimmer und brachte sie auf den Balkon. (Von Wolfram Hennies)